Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.

T

Tiefenpsychologie

Ansatz

Grundlage ist das Verständnis für die Bedeutung unbewußter Prozesse und zwischenmenschlicher Konflikte. Ausgehend von den Konzepten der Psychoanalyse seit S.Freud und der Analytischen Psychologie seit C.G.Jung liegen Schwerpunkte auf der vertieften Wahrnehmung und Klärung unbewußter Beziehungsprozesse, der Aneignung der eigenen Lebensgeschichte und der Ermöglichung und Reflexion symbolischer Erfahrungen.

Voraussetzungen

Theologische Qualifikation und eine psychoanalytische bzw. analytisch-psychologische Zusatzausbildung.

Arbeitsfelder

Seelsorge, Beratung von Einzelnen, Paaren und Familien, Supervision mit Einzelnen, Gruppen und Teams.

Der T-Vorstand

Christine Ehlbeck, Peter Fenten, Andreas Hasenkamp

Angebote

Fort- und Weiterbildung für psychoanalytische/analytisch-psychologische Beratung und Supervision bzw. Begleitung Einzelner bei der Durchführung ihrer tiefenpsychologischen Weiterbildung.

Interessierte können viele der in den Standards benannten Theorie-Elemente bei tiefenpsychologisch ausgerichteten Fach-Instituten belegen. Eine nach Postleitzahlen geordnete Auflistung solcher Institute findet sich unter http://www.ppfi.de/ab_tief.htm. Vor einer Einschreibung bei einem der genannten Institute empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Vorstand der Sektion T.

1 Einleitung

  • 1.1

    Die Sektion Tiefenpsychologie ist Teil der ökumenisch ausgerichteten Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V. (DGfP).

  • 1.2

    1.2    Die Aufgaben der DGfP sind
        1.2.1     Konzeptionen, Standards und Organisationsformen pastoralpsychologischer Fort- und Weiterbildung zu entwickeln und zu koordinieren;
        1.2.2    sozial- und humanwissenschaftliche Theorien und Methoden kritisch zu rezipieren und eine eigenständige pastoralpsychologische Theoriebildung weiter zu entwickeln;
        1.2.3    die Zusammenarbeit verschiedener pastoralpsychologischer Richtungen, Ansätze und Fortbildungsangebote zu fördern; 
        1.2.4    pastoralpsychologische Interessen und Sichtweisen gegenüber Kirchen, anderen lnstitutionen und vergleichbaren Fachverbänden zu vertreten.

  • 1.3

    1.3     Die Sektion Tiefenpsychologie in der DGfP
            Innerhalb der DGfP nimmt die Sektion Tiefenpsychologie durch Fort- und Weiterbildung, durch Qualifizierung und durch Entwicklung von Konzepten den Bildungsauftrag tiefenpsychologisch orientierter Pastoralpsychologie wahr. Sie vertritt diese gegenüber kirchlichen und anderen Organisationen. Sie kooperiert mit den anderen Sektionen der DGfP im Blick auf inhaltliche Fragestellungen und die Vertretung der Pastoralpsychologie insgesamt nach außen. Ihr konzeptioneller Hintergrund beruht auf
        1.3.1    psychoanalytischen bzw. analytisch-psychologischen, von Freud und Jung sowie ihren Nachfolger_innen entwickelten Theoriemodellen; 
        1.3.2    einer Theorie und einer Methodik, die es erlauben, einen Zugang zum Unbewussten in und zwischen Einzelnen, in Gruppen, Organisationen und gesellschaftlichen Repräsentationen sowie in Texten zu finden;
        1.3.3        einem Verständnis der Pastoralpsychologie als Teil der Praktischen Theologie im Sinne einer kritischen Hermeneutik christlich-religiöser Praxis aus interdisziplinärer - theologischer wie tiefenpsychologischer - Perspektive.
        1.3.4    einer Auseinandersetzung zwischen theologischem und psychodynamischem Denken, in dem sich die Wirklichkeit in unterschiedlichen Modellen und Sprachspielen auf je eigene Art und wechselseitig erschließt.

2 Die Fort- und Weiterbildung

  • 2.1

    2.1    Ziel der Fort- und Weiterbildung ist die Ausbildung pastoralpsychologischer Kompetenz in den Bereichen Seelsorge, psychodynamisch orientierte Beratung und Supervision. Die Fort- und Weiterbildung erfolgt dem entsprechend in drei Stufen.

  • 2.2

    2.2    Unterscheidungen: 
        2.2.1    Aufgabe von Seelsorge ist die Begleitung von Menschen vor allem in Übergangssituationen und Krisen. In der Begegnung zwischen beiden an der Seelsorge Beteiligten entstehen Spielräume, in denen Leben und Glaube gestaltet werden können. 
        2.2.2    Aufgabe von Beratung ist die Klärung bei Konflikten von Einzelnen, Paaren und Familien im Zusammenspiel von Biographie, akuter Lebenssituation und deren unbewussten Inszenierung im Kontakt mit der Beraterin/dem Berater.
        2.2.3    Aufgabe von Supervision ist die Reflexion der beruflichen Aufgabe, der beruflichen Rolle und der beruflichen Ziele des/der Einzelnen im Kontext der Strukturen und der Veränderungsprozesse in Organisationen und deren Arbeitsfeldern.

  • 2.3

    2.3    Fort- und Weiterbildung richtet sich an Pfarrer_innen, Priester, kirchliche Mitarbeitende mit theologischer Aus- bzw. Weiterbildung, Religionspädagog_innen und - unter bestimmten Voraussetzungen - an pastoralpsychologisch interessierte Mitarbeitende in kirchlichen Arbeitsfeldern.

3 Grundelemente der Fort- und Weiterbildung

  • 3.1

    3.1    Grundelemente der Fort- und Weiterbildung sind:

        3.1.1    Selbsterfahrung (Einzelanalyse, Gruppenanalyse, Lehrseelsorge;
        3.1.2    die jeweilige Praxis (Seelsorge, Beratung, Supervision);
        3.1.3     die Supervision dieser Praxis;
        3.1.4    die Vermittlung von theoretischem Wissen.
        Alle vier Elemente sind eng aufeinander bezogen.

  • 3.2

    3.2    Voraussetzungen sind:
        3.2.1    in der Regel ein abgeschlossenes theologisches Studium bzw. Nachweis eines anderen theologischen Abschlusses;
        3.2.2    mindestens drei Jahre Berufserfahrung bzw. ausreichende Erfahrung in kirchlichen Praxisfeldern.

  • 3.3

    3.3    Der Aufbau der Fort- bzw. Weiterbildung - sofern sie im Rahmen der Sektion T von Mitgliedern durchgeführt wird - setzt sich zusammen aus:
        3.3.1    Bewerbung für Stufe 1 mit Lebenslauf und Darstellung der Motivation; 
        3.3.2    nach Abschluss der Fortbildung in Seelsorge (Stufe 1): Bewerbung für die Weiterbildung in psychodynamisch orientierter Beratung (Stufe 2) möglich; daran anschließend die Weiterbildung in Supervision (Stufe 3);
        3.3.3    Fort- und Weiterbildung auf der Grundlage von psychoanalytischen bzw. analytisch-psychologischen Theoriemodellen;  
        3.3.4    Teilen von Weiterbildung, die auch in von der Sektion anerkannten sonstigen Institutionen absolviert werden.

  • 3.4

    3.4    Die Fort- und Weiterbildungen werden jeweils abgeschlossen durch:
        3.4.1    Stufe 1 (Seelsorge-Fortbildung): eine Seelsorge-Arbeit und einem Gruppengespräch (Bestätigung durch entsprechende Bescheinigung; Aufnahme als außerordentliches Mitglied der DGfP auf Antrag).
        3.4.2    Stufe 2 (Beratungs-Weiterbildung): die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit, in der das pastoralpsychologische Selbstverständnis im Blick auf die jeweilige Praxis reflektiert wird, und einem Kolloquium (nach erfolgreichem Kolloquium Rückmeldung an den Vorstand und Aufnahme als ordentliches Mitglied der DGfP; Präsentation vor der Sektion).
        3.4.3    Stufe 3 (Supervisions-Weiterbildung): die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, in der ein Supervisionsprozess psychodynamisch reflektiert wird (für die Annahme der Abschluss-Arbeit ist die begründete Zustimmung von zwei durch die Weiterbildungsleitung benannten Mitgliedern des Lehrkörpers bzw. Analytiker_innen der entsprechenden Fachrichtung erforderlich).

  • 3.5

    3.5    Andere Zugänge
            3.5.1    Abgeschlossene, von der Sektion anerkannte psychoanalytische bzw. analytisch-psychologische Weiterbildung mit Präsentation vor der Sektion.
            3.5.2    Bewerber_innen, denen Teile der Weiterbildung fehlen, können unter Begleitung eines ordentlichen Mitglieds als Mentor_in der Sektion T die noch notwendigen Teile auf andere Weise erwerben (Quereinsteiger_innen).

  • 3.6

    3.6    Lehrsupervisor_innen 
            3.6.1     Lehrsupervisor_innen übernehmen die Verantwortung für Inhalt und Durchführung der Fort- und Weiterbildung. Sie verantworten die Erfüllung der Standards der Sektion. 
            3.6.2    Sie präsentieren sich mit einer Arbeit aus Aus-, Fort- oder Weiterbildungskontexten vor der Sektion. 

4 Berufene Mitglieder

  • 4 Berufene Mitglieder

    4.    Berufene Mitglieder
    Die Sektion kann - mit Zustimmung des Gesamtvorstandes - Personen als ordentliche Mitglieder berufen, die für die Weiterentwicklung der tiefenpsychologisch orientierten Pastoralpsychologie aufgrund ihrer pastoralpsychologisch relevanten und beraterischen Kompetenz von Bedeutung sind. Sie präsentieren sich mit einem Antrittsvortrag vor der Sektion.

5 Fort- und Weiterbildungskommission (FuWK)

  • 5 Fort- und Weiterbildungskommission (FuWK)

    Der Vorstand beruft die Fort- und Weiterbildungs-Kommission, der ein Mitglied des Vorstandes angehört. Diese Kommission ist verantwortlich für alle Fort- und Weiterbildungsfragen der Sektion T. Sie ist an allen Vorgängen, die die Fort- und Weiterbildung betreffen, zu beteiligen. 

6 Qualitätsförderung

  • 6 Qualitätsförderung

    Die Sektion ist verantwortlich für die Qualitätsentwicklung ihrer Mitglieder. Das entsprechende Verfahren wird durch die FuWK geregelt.  
     

7 Anlagen zu den Standards

  • Anlage 1 - Grundlegung

    Die Sektion Tiefenpsychologie in der DGfP ist konzeptionell begründet
    •    in psychoanalytischen bzw. analytisch-psychologischen – also von Sigmund Freud und Carl Gustav Jung sowie den ihnen nachfolgenden Schulbildungen entwickelten – theoretischen Modellen des psychischen Erlebens; 
    •    in einer Methodik, die es erlaubt, einen Zugang zum Unbewussten in einzelnen Personen sowie zur unbewussten Dynamik zwischen Menschen, in Gruppen, Organisationen, Texten und gesellschaftlichen Kontexten zu finden; 
    •    auf Einsichten, die aus dem Dialog zwischen Theologie und Psychoanalyse/analytischer Psychologie hervorgegangen sind.
    Mit dem Konzept des Unbewussten bezieht sich die tiefenpsychologisch orientierte Pastoralpsychologie auf ein theoretisches Modell, das ein spezifisches Verständnis von christlicher Religiosität und Religion ermöglicht. Was die je eigene Religiosität prägt, erschließt sich im psychosozialen Zusammenhang der Biographie. Religiöse Symbole, Grundbegriffe und Rituale werden auf die bewussten und unbewussten Erfahrungen hin durchsichtig, die mit jenen angesprochen sind und ihnen emotionales Gewicht geben. Es entsteht ein vertieftes Verständnis der theologischen und psychologischen Bedeutung von Segen, Schuld, Vergebung und anderen wesentlichen theologischen Inhalten, wenn man berücksichtigt, dass haltende oder verstörende Beziehungserfahrungen mit bedeutsamen Anderen in einem inneren Zusammenhang stehen mit Erfahrungen in der Gottesbeziehung. Das Verständnis des Menschen als Sünder und Gerechter zugleich gewinnt existenzielle Plausibilität, wenn man sich der unausweichlichen Ambivalenz und Konflikthaftigkeit im Verhältnis zu den Anderen stellt. Daraus kann Schöpferisches erwachsen, das nicht verfügbar ist.
    Der kritische Blick auf das religiöse Selbstverständnis kann zudem ein Moment theologischen Denkens werden. Die tiefenpsychologisch orientierte Pastoralpsychologie trägt wichtige Aspekte zu diesem Blick bei, indem sie die unbewussten Motive und die lebensgeschichtliche Bedingtheit der verschiedenen Glaubensgestalten erkennen lässt. Dadurch entsteht Einsicht in die Grenzen der je eigenen Religiosität, die nicht zuletzt für die seelsorgliche Praxis unabdingbar ist. Auch der Glaube, so kann man an Biographien ablesen, hat seine Geschichte. Mit dem Verstehen des eigenen lebensgeschichtlichen Credos erweitert sich das Verständnis für den Glauben anderer Menschen.
    Die tiefenpsychologisch orientierte Pastoralpsychologie befragt auch ideologische Verfestigungen religiöser Überzeugungen auf ihre unbewussten Motive hin. Theologisch wie psychologisch begründet arbeitet sie auf der Grundlage einer Anthropologie, die den Menschen als ambivalent ansieht und ihn realistisch wahrzunehmen sucht in seinen produktiven Möglichkeiten und Abgründen. Dadurch ist sie sensibilisiert für die Problematik von illusionären Wünschen, Größenphantasien und Spaltungsprozessen, wie sie sich in der Gegenwart im individuellen wie gesellschaftlichen Leben abbilden.  
    Der hier knapp umrissene inhaltliche Horizont der tiefenpsychologisch orientierten Pastoralpsychologie spiegelt sich auch in der Struktur der Weiterbildungen, deren Standards im Folgenden beschrieben werden. Diese Struktur fächert sich auf in 1. das Studium tiefenpsychologischer Theoriebildung, 2. die tiefenpsychologisch orientierte Selbsterfahrung in Einzelstunden und/oder in der Gruppe, 3. die Supervision der eigenen Praxis. In dieser Struktur werden theoretische Einsichten, existenzielle Erfahrungen und methodisch geleitete Reflexion der beruflichen Praxis so aufeinander bezogen, dass sie in ein reflektiertes pastoralpsychologisches Selbstverständnis und die entsprechenden professionellen Kompetenzen einmünden.
     

  • Anlage 2 - Lehrseelsorge

    Lehrseelsorge ist Teil der psychonalytisch bzw. analytischpsychologischen Selbsterfahrung im Rahmen der Fort und Weiterbildung und findet in der Seelsorgefortbildung (Stufe 1 der Fort und Weiterbildung) statt. Sie trägt dem genuinen Arbeitsfeld der Seelsorger_innen Rechnung und ermöglicht ihnen, im Kontext der Fortbildung selbst Seelsorge zu nehmen und die Erfahrung damit zu reflektieren im Blick auf das eigene Seelsorgekonzept. 
    Lehrseelsorge dient der Klärung der eigenen Identität im Rahmen des christlichen Selbstverständnisses und einer multireligiösen säkularen Gesellschaft sowie der dabei auftauchenden Konflikte.
    Themen können sein:
    •    die Bearbeitung der wechselseitigen Bezogenheit von eigener Biographie und persönlicher Religiosität, einschließlich der Brüche, Widersprüche, Zweifel.
    •    Fragestellungen und Konflikte, die sich zwischen der eigenen Religiosität und eigenen sowie institutionellen Ansprüchen ergeben bzw. aus Konflikten mit Leitungsgremien und Vorgesetzten stammen.
    •    Auseinandersetzung mit der christlichen Tradition im Kontext gegenwärtiger gesellschaftlicher Realitäten. 
    Formale Voraussetzungen:
    •    Lehrseelsorger_innen sind Mitglieder in der DGfP, nach Möglichkeit der Sektion T.
    •    In Vorgesprächen wird von beiden Seiten geklärt, ob es zu einem Kontrakt kommen kann.
    •    Zwischen Lehrseelsorger_innen und Seelsorge-Empfangenden dürfen keine dienstlichen Abhängigkeiten oder freundschaftliche Beziehungen bestehen.
     

  • Anlage 3 - Zulassung

    •      Die Zulassungsveranstaltung findet für die angemeldeten Bewerber_innen gemeinsam statt. 
    •      Dafür wird eine Auswahlkommission gebildet, die dem Vorstand namentlich bekannt gegeben wird. Sie besteht aus ordentlichen Mitgliedern und Lehrsupervisor_innen.
    •      Mit den Bewerber_innen werden zwei EinzelInterviews geführt. Es kann auch von zwei Pastoralpsycholog_innen ein Dreiergespräch geführt werden. Themen sind u.a. die biographischen Hintergründe und Entwicklungslinien sowie Fragen der Motivation.
    •    Nach Möglichkeit wird in einer Gruppensitzung ein Rundgespräch zu einem vorgegebenen Thema unter Leitung zweier Pastoralpsycholog_innen geführt, bei dem weitere Interviewer_innen als Beobachter_innen fungieren.
    •    Die gesamte Kommission befindet am gleichen Tag über die Empfehlung zur Fortbildung.
    •    Die Ausbilder_innen nehmen nach Möglichkeit am Auswertungsgespräch teil.
    •      Spätestens in der Woche nach der Zulassungsveranstaltung wird den Bewerber_innen mitgeteilt, ob ihnen eine Empfehlung für die Fortbildung ausgesprochen oder ein anderer Weg angeraten wird.
    •      Für die Organisationskosten wird eine Gebühr erhoben, die kostendeckend auf die Bewerber_innen umgelegt wird.
    •    Für die Weiterbildung (Stufe 2) findet ein analoges Zulassungsverfahren statt, bei dem zur Hälfte Psychoanalytiker_innen der anerkannten Verbände mitwirken.

  • Anlage 4 - Curriculum
  • Anlage 5 - Lehrsupervision
  • Anlage 6 - Präsentation

    1.     Zur Be­deu­tung der Prä­sen­ta­ti­on

            Die Prä­sen­ta­ti­on dient dazu, dass sich die Ab­sol­vent_in­nen durch eine „Vi­si­ten­kar­te“ den Kol­leg_in­nen vor­stel­len. Sie wäh­len eine Fra­ge­stel­lung aus ih­rer prak­ti­schen Ar­beit, die sie be­schäf­tigt und über die sie mit den Kol­leg_in­nen in ei­nen Aus­tausch kom­men möch­ten.

     2.     Zur Form der Prä­sen­ta­ti­on

            Die Ab­sol­vent_in­nen mel­den sich un­ter Vor­la­ge der Kol­lo­qui­ums­be­schei­ni­gung bei ei­nem Mit­glied des Vorstands zur Prä­sen­ta­ti­on an und ver­ab­re­den mit ihm früh­zei­tig ei­nen Ter­min.

            Die be­ab­sich­tig­te Fra­ge­stel­lung soll vor­ab in ei­nem Ex­po­sé schrift­lich dar­ge­stellt und durch eine Fall­vig­net­te oder der­glei­chen ver­an­schau­licht wer­den.

            Das Ex­po­sé soll den Um­fang von 3-5 Sei­ten DIN A4 (mind. 11-Punkt-Schrift) nicht un­ter- bzw. über­schrei­ten. Es ist dem Vorstand bis spä­tes­tens 14 Tage vor der Prä­sen­ta­ti­on zu­zu­lei­ten.

    3.     Zum Ab­lauf der Prä­sen­ta­ti­on

            Ein Vorstands­mit­glied oder eine Lehr-Su­per­vi­so­rin bzw. Lehr-Su­per­vi­sor der Sek­ti­on lei­tet die Prä­sen­ta­ti­ons­sit­zung.
    Die Ge­samt­dau­er der Prä­sen­ta­ti­on be­trägt 60 Mi­nu­ten. Da­bei soll die münd­li­che Dar­stel­lung 20 Mi­nu­ten nicht über­schrei­ten. Der zwei­te Teil der Prä­sen­ta­ti­on soll dem kol­le­gi­a­len Fach­ge­spräch die­nen.

       4.     Zum Ort der Prä­sen­ta­ti­o­nen

            Die Prä­sen­ta­ti­o­nen zum Sta­tus "Be­ra­ter_in" bzw. "Lehr-Su­per­vi­sor_in" fin­den in der Re­gel wäh­rend ei­ner Sek­ti­ons­ta­gung oder wäh­rend des Jah­res­kon­gres­ses statt.

    5.     Nach der Prä­sen­ta­ti­on

            Die or­dentliche Mit­glied­schaft ("Be­ra­ter_in") bzw. der neue Sta­tus ("Su­per­vi­sor_in" bzw. "Lehr-Su­per­vi­sor_in") wird wirk­sam, so­bald der Ge­samt­vorstand den ent­spre­chen­den Be­schluss - nach Mög­lich­keit vor der Prä­sen­ta­ti­on - ge­fasst hat und die Prä­sen­ta­ti­on voll­zo­gen ist. Das jeweilige Zertifikat wird nach Abschluss des gesamten Verfahrens übergeben.

  • Anlage 7 - Zustandekommen und Aufgaben der Fort und Weiterbildungskommission (FuWK)

    1.     Die Fort und Weiterbildungskommission ist ein Organ des Vorstands der Sektion T in der DGfP. Der Vorstand beruft die Kommission aus der Mitte der SektionsMitglieder, die den Status "Lehrsupervisor_in" haben und/oder in Fort, Weiter und Ausbildung tätig sind. Ein Vorstandsmitglied ist qua Amt Mitglied in der FuWK. 

    2.    Die FuWK ist zuständig für die Entwicklung der Fort bzw. Weiterbildung in der Sektion und ist an allen Vorgängen, die die Fort bzw. Weiterbildung betreffen, zu beteiligen. Sie fördert die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Weiterbildungskonzepten und begleitet die Weiterbildungsgänge der Kandidat_innen formal. Sie kann bestimmte Aufgaben an eine Steuerungsgruppe delegieren.

    3.    Das Kolloquium wird von der jeweiligen Kursleitung geregelt. Die Kolloquiumsbescheinigungen und Präsentationsprotokolle werden nach Vollzug des jeweiligen Abschlusses der Fort und Weiterbildungskommission (FuWK) vorgelegt. Falls sich keine Fragen ergeben, erstellt die FuWK für den Vorstand die Beschlussvorlagen für die Anerkennung als "Berater_in", als "Supervisor_in" oder als "Lehrsupervisor_in" innerhalb der Sektion T der DGfP. Nach der Präsentation überreicht der Vorstand den Asbsolvent_innen im Rahmen einer Mitgliederversammlung das entsprechende DGfPZeritfikat. 

    4.    Die FuWK kann in Absprache mit den Kursleitungen bei Weiterbildungskandidat_innen den Abschluss anmahnen, wenn er in angemessenem Abstand nach Ausbildungsende nicht erfolgt ist.

  • Anlage 8 - Qualitätsförderung

    Die DGfP Sektion T sichert und fördert die Qualität von Seelsorge, Beratung, Supervision und Fortbildung. Hierfür stellt sie einen Qualitätsrahmen zur Verfügung, der über eigene Fortbildung und Supervision der Mitglieder hinausgeht. Das verbindliche und transparente Verfahren der Qualitätssicherung und förderung für Mitglieder der DGfP / T war in der Sektionssitzung am 30.4.2013 zur Erprobung beschlossen worden. Mit den Anlagen 8 und 9 der Standards 2017 tritt es für alle ordentlichen Mitglieder in Kraft. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung liegt bei der Fort und Weiterbildungskommission (FuWK).


    Arbeitshilfe:

    Ein "Qualitätszirkel" besteht in der Regel aus vier Personen, die nach Möglichkeit unabhängig voneinander arbeiten und sich freiwillig zusammentun. Sie treffen sich im Lauf von zwei Jahren vier Mal für je drei Stunden möglichst in der Einrichtung desjenigen/derjenigen, der/die in der jeweiligen Qualitätsförderungsrunde über seine/ihre Arbeit referiert.

    Zu bedenken ist, dass die Schwerpunkte der Arbeit sicher unterschiedlich sind, je nachdem, ob jemand mehr supervisorisch oder mehr beraterisch tätig ist. In der Fort und Weiterbildungsarbeit können die Fragen, die zu stellen sind, noch einmal andere sein. 


    Fragen für das Gespräch im Qualitätszirkel sind:

    1. Strukturqualität:    Welche Aufgaben nehme ich in welcher                     Struktur wahr? 
    2. Prozessqualität:        Wie sieht die inhaltliche Gestaltung meiner                     Arbeit aus? 
    3. Wirkungsqualität:    Wie stelle ich fest, was meine Arbeit bewirkt
                    hat? 
    4. Konzeptqualität:     Woran orientiert sich meine Arbeit? 

    Das Gespräch im Qualitätszirkel soll möglichst offen geführt werden. Ein Merkblatt mit Anregungen für das Gespräch kann von dem/ der Vorsitzenden der FuWK zur Verfügung gestellt werden.

  • Anlage 9 - Rückmeldeformular zum Qualitätsförderungsverfahren
  • Anlage 10 - Hinweise zum Verfahren

8 T-Licht

9 Konzept der pastoralpsychologischen Fort- und Weiterbildung

10 Bericht über 16 Jahre „Fort- und Weiterbildungskommission“ (L. Mischke)

11 Arbeitsgruppen der Sektion T

12 Weiterbildung in Selbsterfahrungsgruppenleitung

Kontakt zum Vorstand der Sektion aufnehmen

Kontakt
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