Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.

KSA

Klinische Seelsorge-Ausbildung

Seelsorge und Supervision

Im KSA-Lernmodell geht es in beiden Formaten um Erweiterung der personalen und reflexiven Kompetenzen. Der Focus liegt auf der eigenen Beziehungsgestaltung.

Dabei folgt die KSA dem theoretischen Ansatz von John Dewey:

„We learn not by doing but by thinking about what we are doing.“

Merkmale der Weiterbildung

Aus dem eigenen seelsorglichen bzw. supervisorischen Praxisfeld werden Fälle reflektiert.

In einer geschlossenen Kursgruppe führt selbsterfahrungsorientiertes Lernen unter Supervision zur Vertiefung der Identität und Rollenklarheit. Beide sind Kern seelsorglicher und supervisorischer Kompetenz.

In den theoretischen Einheiten werden Theologie, Psychologie, Soziologie und Systemtheorie miteinander verbunden.

Formen der Weiterbildung

Kurse der Weiterbildung in Seelsorge umfassen in der Regel 6 Wochen, die unterschiedlich fraktioniert angeboten werden.

Die Supervisionsweiterbildung beginnt alle 2 Jahre und umfasst 4 Kursblöcke von je 3 Wochen und 4 Theorieseminare.

Eine Weiterbildung in Kursleitung kann an die Supervisionsweiterbildung anschließen.

Der KSA-Vorstand

Irma Biechele, Tanja Reger, Monique Tinney

Standards deutsch

  • STANDARDS DER SEKTION KSA/DGfP

    beschlossen am 6.11.2014 in Freising

    Vorwort
    KSA - Klinische Seelsorgeausbildung Pastoralpsychologische Weiterbildungen in Seelsorge, Supervision und KSA-Kursleitung
    KSA ist ein bewährtes und seit langem in Landeskirchen, Diözesen und christlichen Glaubensgemeinschaften anerkanntes ökumenisches Modell für Aus-, Fort- und Weiterbildung in Seelsorge und Supervision. Die Wurzeln der KSA liegen in der Reflexion seelsorglicher Begegnungen und in dem Verständnis von Seelsorge als lebendige Ausdrucksform christlichen Glaubens. Annahme, Toleranz, das Erkennen von Differenz und die Suche nach gemeinsamem Verstehen bilden die Grundlage jeder seelsorglichen Begegnung.

  • pdf der Standards
  • Grundmodell Seelsorge

    Seelsorge ist offen für das jeweilige Gegenüber unabhängig von weltanschaulichen, religiösen und kulturellen Prägungen. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes ist jede gelungene Seelsorgebeziehung vom Respekt vor der Einzigartigkeit und Würde eines jeden Menschen geprägt. Seelsorge begegnet den Menschenmit ihren individuellen Fragen und Sehnsüchten, Freuden und Nöten und in ihren Beziehungssystemen. Sie beachtet dabei den konkreten gesellschaftlichen Kontext und hat einen klaren Zeitbezug.

    Voraussetzungen für die Möglichkeit gelingender Begegnungen sind Achtsamkeit und Wachheit sowie die Fähigkeiten, sich einzufühlen, gleichzeitig auf sich selbst zu achten und sich abgrenzen zu können.

    So können sich Räume eröffnen für durch Versöhnung, Freiheit und Hoffnung getragene Lebensgestaltung. Die Sehnsucht nach Sinn und die gewachsene Offenheit für Spiritualität ermöglichen, dass die religiöse Dimension auch für Menschen in säkularen Kontexten Bedeutung entfalten kann.

  • Verfahren für vielfältiges Lernen

    Das KSA-Verfahren setzt voraus, dass diesen seelsorglich erlernten Qualitäten auch in

    Supervisions- und Leitungs-Zusammenhängen eine grundlegende Bedeutung für professionelle Begleitung zukommt. Die hierfür erforderlichen Begabungen zu entdecken, zu fördern und (weiter) zu entwickeln hat sich KSA in einem mehrstufigen Fort- und Weiterbildungsmodell zum Ziel gesetzt.

    Klinische Seelsorgeausbildung eignet sich in klassischer Weise für die Qualifikation von Theologinnen und Theologen und anderen Mitarbeitenden im pastoralen Dienst. Sie ist ebenso  ein geeignetes Lernmodell für die Ausbildung Ehrenamtlicher in Seelsorge.

    Darüber hinaus entwickeln zunehmend Menschen nicht theologisch ausgebildeter Berufsgruppen Interesse an der Fort- und Weiterbildung in KSA.

    In den letzten Jahren wurde die spezifische Form des Seelsorge-Lernens der KSA in interreligiösen Zusammenhängen (z.B. christlich-jüdisch-muslimisch-buddhistisch) erprobt. Dies erfährt besonders in multikulturell geprägten Ballungsräumen Deutschlands deutliche Resonanz. 

  • Ethik

    Ethische Themen kommen in allen Weiterbildungsstufen in doppelter Perspektive zum Tragen:

    • Ethik in Seelsorge, Supervision und Kursleitung – Ethische Themen
    • Ethik der Seelsorge, Supervision und Kursleitung – Ethische Grundsätze und Berufs-Ethik

    Die Sektion KSA sieht sich in allen Weiterbildungsgängen, in Seelsorge, Supervisionen und Beratungen zur Einhaltung der in § 9 der Satzung der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) beschriebenen Ethischen Richtlinien verpflichtet.

  • Curriculare Pastoralpsychologische Weiterbildung

    Das KSA-Curriculum gliedert sich in vier aufeinander aufbauende Weiterbildungsstufen:

    • Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge
    • Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision
    • Pastoralpsychologische Weiterbildung in Kursleitung
    • Verfahren zur Anerkennung als Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin

    Der Supervisions-Abschluss ist kompatibel mit den Anforderungen vergleichbarer Fachverbände für Supervision und entspricht den Standards für Supervision in allen Sektionen der DGfP.

  • KSA im Fachverbund

    Die Sektion Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) ist eine der fünf Sektionen der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP).

    Die in KSA und anderen Sektionen der DGfP erworbene Qualifikation in Seelsorge und

    Supervision befähigt grundsätzlich zu supervisorischer Arbeit, Beratung, Fort- und Weiterbildung  in allen beruflichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen. Sie ist nicht gebunden an pastorale Arbeitsfelder. Vielfach wird über kirchliche Zusammenhänge hinaus die auch in dem Modell der KSA pastoralpsychologisch verankerte Reflexion von Theologie und Glaube mit ihren spezifischen Deutungsmöglichkeiten als hilfreich und entlastend empfunden. 

    Das Zusammenspiel von seelsorglicher, beratender und supervisorischer Kompetenz mit theologischer Perspektive ermöglicht Pastoralpsychologinnen und Pastoralpsychologen die Begleitung von Menschen in allen Beratungszusammenhängen.

    Die Zusammenarbeit mit Supervisorinnen und Supervisoren anderer Sektionen in Form der intersektionellen Vernetzung innerhalb der DGfP bereichert auf diesem Hintergrund in vielen Fällen die Kursarbeit und Supervision und wird in der Sektion KSA weiterhin gefördert.

    Die Standards für Weiterbildung in Supervision und Beratung in der DGfP sind kompatibel mitden Voraussetzungen zur Zertifizierung als Supervisor bzw. Supervisorin in vergleichbaren Fachverbänden und werden gegenseitig anerkannt. Eine spezifische Dimension stellt in der DGfP die pastoralpsychologische Perspektive dar in der Reflexion von Glaube und Theologie. 

  • Wurzeln – Wirkungen – Weiterentwicklungen

    KSA hat ihren Ursprung in dem in den USA entwickelten Modell „Clinical Pastoral Training“ (CPT) oder „Clinical Pastoral Education“ (CPE), das sich in den 60er/70er Jahren des 20.Jahrhunderts vielfach über die Niederlande, in Deutschland (Ost und West), europa- und weltweit ausbreitete. 

    Markenzeichen ist nach A. Boisen ein Erfahrungslernen („learning by doing“) mit konkreten

    Menschen („living human documents“). Die deutschsprachliche Übersetzung „Klinische

    Seelsorgeausbildung“ meint dabei in Anlehnung an den amerikanischen Sprachgebrauch („clinical“) praxisbezogene bzw. fallorientierte Seelsorgeausbildung.

    Der spezifische Theorie-Praxis-Ansatz von KSA und die sich hieraus entwickelnde

    „Seelsorgebewegung“ erzeugte eine hohe Resonanz auch in der Seelsorgelehre/Poimenik an den Universitäten und Kirchlichen Hochschulen im deutschsprachigen RaumIhre Impulse wirken bis heute in dialektischer Form wieder zurück in die Reflexion der Praxis von Seelsorge, Supervision und Kursleitung in der KSA.

    In sich ständig weiter entwickelnden Ansätzen aus Psychotherapie, Psychologie, Soziologie, Philosophie, nicht zuletzt auch Theologie gewinnt diese Weiterentwicklung immer wieder neu Gestalt.

    KSA blieb im Laufe ihrer Weiterentwicklung immer darauf bedacht, mit ihren Standards offen zu sein für kirchlich und gesellschaftlich sich verändernde Gegebenheiten. Dies zeigte sich im Verlauf der KSA-Geschichte in der mehrfachen Revision ihrer Standards. Markant wurde dies bei der Zusammenführung der west- und der ostdeutschen KSA-Traditionen, die 1992 zu einer ersten gemeinsamen Neufassung der KSA-Standards führte.

    Die KSA konnte hierbei jeweils ihr bewährtes Profil des Erfahrungslernens beibehalten und gleichwohl immer lernfähig bleiben gegenüber neuen therapeutisch und soziologisch orientierten Konzepten, da die typische Orientierung am Seelsorge-Lernen eine Vielfalt methodischer Zugänge  ermöglicht.

     

    Freising, 6. November 2014

A - Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge (KSA)

  • A. 1 KSA-Kurs

    A. 1.1 Zielgruppe

    KSA richtet sich an Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich als Seelsorgerinnen und Seelsorger in Gemeinden oder in speziellen Arbeitsfeldern mit seelsorglichem Schwerpunkt tätig sind oder sein werden. KSA ist offen für vergleichbare Zielgruppen aus verschiedenen religiösen Traditionen.

  • A. 1.2 Ziele

    1.2.1
    Pastorale Kompetenz
    Eine eigene Identität als Seelsorger bzw. Seelsorgerin entwickeln

    1.2.2
    Konzeptionelle Kompetenz
    Ein eigenes Konzept für Seelsorge entwerfen

    1.2.3
    Kommunikative Kompetenz
    Selbst- und Fremdwahrnehmung:
    Sich selbst und Andere in der jeweiligen aktuellen Lebenssituation sowie in den emotio-nalen, sozialen, kulturellen und spirituellen Bezügen wahrnehmen.

    Kommunikation:
    Verbale und nonverbale Kommunikationsformen üben und reflektieren.

    Interaktion:
    Sich der Wechselwirkung mit Gesprächspartnern und Gesprächspartnerinnen in Aktion und Reaktion bewusst werden. Dazu gehört der Umgang mit aktuellen Situationen, Emotionen, Affekten und Beziehungsphänomenen

    1.2.4            
    Hermeneutische Kompetenz
    Den eigenen Glauben auf dem Hintergrund christlicher Tradition verstehen und angemessen zum Ausdruck bringen sowie Menschen bei ihrer spirituellen Selbstauslegung unterstützen

    1.2.5           
    Rituelle Kompetenz
    Mit Symbolen und Ritualen vertraut werden, sie ggf. weiter entwickeln, angemessen einbringen und gestalten

    1.2.6           
    Ethische Kompetenz
    Eine der eigenen religiösen Tradition verpflichtete Haltung verantwortlich leben und in ethische Diskurse einbringen. Die berufsethischen Standards wahrnehmen und beschreiben können und sie respektieren

    1.2.7           

    Systemische Kompetenz
    Strukturelle und organisatorische Faktoren der jeweiligen Arbeitsfelder erfassen und einen adäquaten Umgang damit entwickeln

    1.2.8           
    Theorie-Kompetenz
    Konzepte von Seelsorge, Theologie und Humanwissenschaften für die pastorale Arbeit nutzen

  • A. 1.3 Voraussetzungen für die Zulassung

    1.3.1 Eigene Seelsorgepraxis zumindest während der Dauer des Kurses

    1.3.2 Zulassung durch die jeweiligen Kursleiter und/oder Kursleiterinnen, die vor allem auf folgende Gesichtspunkte achten: 

    • Motivation und Lerninteresse
    • ausreichendes Maß an Selbst- und Fremdwahrnehmung
    • Reflexions-, Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit
    • Arbeitsfähigkeit in der Gruppe
    • Belastbarkeit

    1.3.3 Das Zulassungsverfahren erfolgt in persönlichen Einzel- und/oder Gruppengesprä-chen, in der Regel an einem Zulassungstag.

  • A. 1.4 Arbeitsformen

    1.4.1            
    Seelsorgliche Arbeit in einem Praxisfeld

    1.4.2           
    Regelmäßige Reflexion der eigenen seelsorglichen Arbeit und Auswertung des Praxismaterials (Gesprächsprotokolle, Falldarstellungen, Predigten u.a.)

    1.4.3           
    Selbsterfahrungsbezogene Gruppenarbeit (Selbst- und Fremdwahrnehmung) im inter-aktionellen Geschehen der Gruppe

    1.4.4           
    Einzelarbeit (Berichte, Kurstagebuch, Reflexion u.a.)                  

    1.4.5           
    Regelmäßige Supervision (Einzel- und Gruppensupervision)

    1.4.6           
    Theorieeinheiten, Literaturstudium, Referate

  • A. 1.5 Kursformen, Rahmen und Umfang

    1.5.1            
    Kursformen
    Die pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge (KSA) umfasst in der Regel zwei sechswöchige KSA-Kurse. Ein zeitlich geschlossener KSA-Kurs wird empfohlen.

    Die Kursformen können sich unterscheiden:

    • in ihrer Zeitstruktur (geschlossen, fraktioniert oder berufsbegleitend)
    • in ihrem Praxisfeld (eigenes und/oder fremdes)
    • in unterschiedlicher thematischer Fokussierung

    Jede Kursform ermöglicht einen kontinuierlichen Lernprozess.
    Aufgeteilte Kurse sollen mindestens eine geschlossene Kurswoche zu Beginn sowie am Ende des Kurses haben. 

    1.5.2           
    Rahmenbedingungen

    • Aufnahmeverfahren/Zulassungsverfahren
    • Verbindlicher Lernkontrakt
    • In der Regel gleich bleibendes Praxisfeld
    • Geschlossene Lerngruppe (5 bis 10 Personen)
    • Innerhalb eines Kurses konstante Kursleitung durch in der Regel zwei dazu autorisierte Personen, davon mindestens eine KSA-Kursleiterin bzw. ein KSA-

    Kursleiter

    • Begleitsupervision des Kursleitungsteams
    • Schlussbericht der Teilnehmenden; (wird in der Regel während des Kurses angefertigt)
    • Kursbericht durch die Kursleitung 
    • Teilnahmebescheinigung mit Auflistung der Kursinhalte durch die Kursleitung

    1.5.3           
    Umfang

    Eine Kurswoche beinhaltet:

    •   24  Arbeitseinheiten (AE) in der Gruppe zu je 45’
    •   14  AE im seelsorglichen Praxisfeld zu je 45´
    •   10  AE Einzelarbeit zu je 45’
    •     1  Einzelsupervision zu 50’

    Ein Sechswochenkurs umfasst demnach:

    • 144  AE in der Gruppe zu je 45’
    •   84  AE im seelsorglichen Praxisfeld zu je 45’
    •   60  AE Einzelarbeit zu je 45´
    •     6  Einzelsupervisionen zu je 50’ 

     

    1.5.4          
    Äquivalente

    Zu Äquivalenten für einen KSA-Kurs s. Abschnitt E.

    1.5.5           
    Fehlzeiten

    Ein Kurs kann nicht anerkannt werden, wenn die Fehlzeit mehr als ein Sechstel der Kurszeit umfasst. Im Übrigen entscheidet die Kursleitung, ob bei einer geringeren Fehlzeit der Kurs anerkannt wird.

  • A. 1.6 Abschluss und Zertifizierung

    1.6.1            
    Abschluss

    In der letzten Kurswoche verfassen die Teilnehmenden über ihren Lernprozess einen Schlussbericht. Von einem/einer der Kursleitenden erhalten sie einen Kursbericht. Der Kursbericht wird spätestens sechs Wochen nach Erhalt des Schlussberichtes versandt.

    1.6.2           
    Zertifizierung 

    Nach zwei erfolgreich absolvierten KSA-Kursen kann auf Antrag der Abschluss der pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge durch die Weiterbildungskommis-sion zertifiziert werden.

    Erforderlich sind:

    • die Teilnahmebescheinigungen 
    • zwei begründete aktuelle Empfehlungen mit Bezug auf die Ziele der Weiterbildung in Seelsorge, s. A.1.2, ausgestellt  von anerkannten KSA-Kursleiterinnen bzw. KSA-Kursleitern, von denen mindestens eine/r zur Leitung eines Kurses gehört, an dem der Antragsteller bzw. die Antragstellerin teilgenommen hat
    • die Entrichtung der Gebühr

    Die Weiterbildungskommission stellt das Zertifikat aus, regelt Verfahren und Kosten. Zum erforderlichen Material s. Merkblatt.

  • A. 2 Aufbaukurs

    A. 2 Aufbaukurs

    2.1               
    Zielgruppe
    KSA richtet sich an Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich als Seelsorgerinnen und Seelsorger in Gemeinden oder in speziellen Arbeitsfeldern mit seelsorglichem Schwerpunkt tätig sind oder sein werden. KSA ist offen für vergleichbare Zielgruppen aus verschiedenen religiösen Traditionen.

     2.2                    
    Ziele
    Der Aufbaukurs dient der Vertiefung und Erweiterung der pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge (KSA) und der Orientierung bzgl. künftiger Weiterbildung.

    Zusätzlich ist eine thematische, methodische und projektbezogene Profilierung möglich. Weitere Ziele eines Aufbaukurses sind daher:

    2.2.1           
    Personkompetenz
    Sich der eigenen lebensgeschichtlichen Themen bewusst sein und damit in seinem Seelsorgersein bzw. ihrem Seelsorgerinsein umgehen können
    Den bisherigen pastoralpsychologischen Lernweg reflektieren und darstellen können

    2.2.2           
    Kommunikative Kompetenz
    In der Lage sein, sich aktiv und mit Konfliktfähigkeit in Gruppenprozesse einzubringen und die Fähigkeit besitzen, differenziert Feedback zu geben

    2.2.3           
    Konzeptionelle Kompetenz
    Das eigene Seelsorgeverständnis theologisch und berufsbiografisch begründen und in seiner Entwicklung darstellen können

    2.2.4          
    Systemische Kompetenz
    Die eigene seelsorgliche Tätigkeit im institutionellen, gesellschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kontext reflektieren können und in diesen Kontexten handlungsfähig sein

    2.2.5           
    Ethische Kompetenz
    Aufmerksam sein für die ethischen Implikationen des eigenen pastoralen Handelns

    2.2.6          
    Theorie-Kompetenz
    Kenntnisse in pastoralpsychologischer und -theologischer Theoriebildung nachweisen

    2.2.7           
    Über die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision informiert sein und das eigene Potenzial einschätzen.


    2.3              
    Voraussetzungen für die Zulassung

    • Zertifizierter Abschluss der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge (KSA)
    • Zulassung durch die jeweilige Kursleitung


    2.4             
    Arbeitsformen

    • Grundlegend sind die Arbeitsformen nach. A.1.4. und A.1.5.
    • Aus der jeweiligen Profilierung des Kurses können sich spezifische Praxisfelder und Arbeitsformen ergeben, z. B. Erarbeitung, Durchführung und Reflexion eines pastoral-psychologischen Projekts.


    2.5             
    Umfang und Kursformen

    • Der Aufbaukurs umfasst vier Kurswochen bzw. die entsprechenden Arbeitseinheiten bei eigenem Praxisfeld oder sechs Kurswochen bei fremdem Praxisfeld bzw. die entsprechenden Arbeitseinheiten; vgl. A.1.4  
    • Er kann über einen längeren Zeitraum unterschiedlich aufgeteilt werden.
    • Rahmenbedingungen, Umfang und Kursformen entsprechen denen eines KSA-Kurses, s. A.1.5


    2.6             
    Abschluss und Zertifizierung

    •  Die Kursteilnehmenden schreiben einen Schlussbericht.
    •  Von den Kursleitenden erhalten die Teilnehmenden einen Kursbericht.
    •  Die Teilnehmenden erhalten durch das veranstaltende Institut eine qualifizierte

    Teilnahmebescheinigung mit einem Nachweis über die entrichtete DGfP-Gebühr.

B - Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision (KSA)

  • B. 1 Zielgruppe

    Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision der Sektion KSA in der DGfP richtet sich vorwiegend an Personen, die haupt- und nebenamtlich oder nebenberuflich als Seelsorgerinnen und Seelsorger in Gemeinden oder in speziellen Seelsorgefeldern arbeiten und eine supervisorische Tätigkeit anstreben.

    Die pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision ist offen für vergleichbare Zielgruppen aus verschiedenen religiösen Traditionen.

  • B. 2 Ziele

    Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision der Sektion KSA in der DGfP qualifiziert für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und nicht-kirchlichen Arbeitsfeldern. Dazu gehört die Entwicklung u.a. folgender Kompetenzen:

    2.1              
    Pastoraltheologische und pastoralpsychologische Kompetenz

    • Pastoraltheologische Themen bearbeiten
    • Den pastoraltheologischen Umgang mit christlicher Tradition als hermeneutische Verstehenshilfe nutzen
    • Die eigene pastoralpsychologische Identität reflektieren
    • Tragfähige supervisorische Beziehungen entwickeln 
    • In der supervisorischen Arbeit den jeweiligen gesellschaftlichen, kulturellen und  theologischen Kontext reflektieren
    • Unterschiedliche religiöse und spirituelle Traditionen, Symbole und Rituale und   deren Bedeutung für die jeweiligen Tätigkeitsfelder erkennen

    2.2              
    Feldkompetenz

    • Unterschiedliche Rollen, Arbeitsbeziehungen, institutionelle und systemische Strukturen in den Handlungsfeldern erkennen, auf die sich die Supervision bezieht
    • Sich der eigenen Rolle im Verhältnis zum betreffenden Handlungsfeld bewusst sein und damit in der Supervision kreativ umgehen

    2.3              
    Diagnostische Kompetenz

    • Psychologische Zusammenhänge erkennen, verstehen und für das Lernen nutzen 
    • Lernanamnese durchführen und nutzen

    2.4              
    Gruppenanalytische Kompetenz

    • Gruppendynamische Phänomene in Teams und anderen Gruppen erkennen und fruchtbar machen
    • Spiegelphänomene in supervisorischen Prozessen erkennen und nutzen

    2.5              
    Theorie-Kompetenz 

    • Kenntnis relevanter Entwürfe und Themen supervisorischer Theoriebildung
    • Entwicklung eines eigenen pastoralpsychologischen Supervisionsverständnisses

    2.6             
    Ethische Kompetenz

    • Eine Haltung einüben, die ethische Fragestellungen in Supervisionsprozessen wahrnimmt und reflektiert
    • Die ethische Verantwortung der Supervisandinnen und Supervisanden stärken im Umgang mit anvertrauten Menschen und Gütern sowie mit Kolleginnen und Kollegen in institutionellen Zusammenhängen

    2.7              
    Handlungskompetenz

    • Verfahren, Interventionen und Methoden von Supervision kennen und sie anwenden -
    • Die eigene Person in angemessener Weise in die supervisorische Arbeit einbringen
    • Persönliche, lebensgeschichtliche und geistliche Ressourcen der Supervisandinnen und Supervisanden erkennen und fördern
  • B. 3 Voraussetzungen für die Zulassung

    3.1             
    Abgeschlossenes theologisches Hochschulstudium, ein Fachhochschulstudium mit theologischer Qualifikationoder ein  Äquivalent, s. E.2

    3.2              
    Drei Jahre berufliche Erfahrung in einem seelsorglichen Praxisfeld

    3.3              
    Zertifikat über die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Seelsorge (KSA) 

    3.4             
    Nachweis über die Teilnahme an einem Aufbaukurs (KSA)

    3.5              
    Nachweis über 30 Einzelsupervisionen zu je 45 Minuten während der zurückliegenden zwei Jahre. Diese Supervision soll bei Supervisorinnen bzw. Supervisoren der DGfP erfolgt sein.

    3.6             
    Zwei begründete, aktuelle, schriftliche Empfehlungen von Supervisorinnen oder    Supervisoren DGfP der Sektion KSA. Eine der beiden Empfehlungen muss auf der Grundlage der Kenntnis des Kandidaten bzw. der Kandidatin aus dem Aufbaukurs gegeben sein.

    3.7              
    Darstellung der Motivation und Anwendungsperspektive für die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision

    3.8             
    Erkennbare geistliche Reflexionsfähigkeit

    3.9             
    Kolloquium mit der Weiterbildungskommission; zum erforderlichen Material s. Merkblatt

    3.10           
    Das Kolloquium wird mit der Beantragung der außerordentlichen Mitgliedschaft abgeschlossen.

    3.11             
    Zu Äquivalenten s. Abschnitt E.

  • B. 4 Lernkonzept und Arbeitsformen

    4.1              
    Lernkonzept

    Das Lernkonzept ist praxisbezogen und nicht festgelegt auf eine bestimmte Theorie, Theologie oder ein bestimmtes Verfahren. Es werden insbesondere tiefenpsychologi-sche, individualpsychologische, gruppendynamische und systemische Verstehens-zugänge und Interventionstechniken vermittelt und eingeübt.

    4.2              
    Arbeitsformen

    • Fallberichte der eigenen supervisorischen Praxis (Lernsupervision)
    • Selbsterfahrung in der geschlossenen Weiterbildungsgruppe
    • Vermittlung von Theorie und Methodik von Supervision und pastoraler Supervision
    • Supervisionstraining (Einzel-, Gruppen-, Teamsupervision)
    • Supervision der eigenen supervisorischen Praxis (Lehrsupervision)
  • B. 5 Umfang und Kursformen

    Umfang  

    Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision (KSA) dauert in der Regel drei Jahre und umfasst 496 Arbeitseinheiten (AE) zu je 45 Minuten, davon

    • 432 AE in vier Kursblöcken zu je drei Wochen, pro Kursblock 108 AE zu je 45 Minuten
    •  64 AE in vier Theorieseminaren von je mindestens zwei Tagen mit je 16 AE zu je 45 Minuten

    Nach Inhalten differenziert sind dies:

    •   96 AE Selbsterfahrung in der jeweils geschlossenen Lerngruppe
    • 160 AE Theorie und Methodik, einschließlich der vier Theorieseminare
    • 240 AE Supervisionstraining.

    Hinzu kommen:

    • 90 AE Lernsupervision zu je 45 Minuten als eigene supervisorische Praxis in Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision, davon können bis zu 30 AE Supervisionen für Einzel- und Gruppensupervision aus KSA-Kursen anerkannt werden.
    • 70 AE Lehrsupervision zu je 45 Minuten als Supervision der eigenen supervisori-schen Praxis bei Lehrsupervisorinnen bzw. Lehrsupervisoren der DGfP, davon sind 40 AE von KSA-Lehrsupervisorinnen bzw. KSA-Lehrsupervisoren  zu erteilen.

    5.2             
    Kursblöcke

    5.2.1           
    Die Kursblöcke finden in der Regel unter jeweils eigener Leitung statt.
    Die vier Kursblöcke sind curricular aufeinander bezogen und können fraktioniert angeboten werden.
    Jede Kurswoche umfasst mindestens vier aufeinanderfolgende Kurstage.

    5.2.2          
    Inhaltliche Schwerpunkte der Kursblöcke sind:

    • Kursblock I:         Anfangs-Situationen
    • Kursblock II:        Einzelsupervision
    • Kursblock III:       Gruppensupervision
    • Kursblock IV:   Teamsupervision; Supervision im Kontext von Organisationen und Institutionen Schluss-Situationen

    5.2.3           
    Rahmenbedingungen für jeden der vier Kursblöcke:

    • Verbindlicher Lernkontrakt
    • Geschlossene Lerngruppe von fünf bis - in der Regel - zehn Personen
    • Innerhalb eines Kurses konstante Kursleitung durch zwei Lehrsupervisorinnen DGfP bzw. Lehrsupervisoren DGfP  der Sektion KSA
    • Schlussbericht des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin (wird spätestens sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Kursblocks der Kursleitung zugesandt)
    • Kursbericht des Kursleiters bzw. der Kursleiterin (wird spätestens sechs Wochen nach Erhalt des Berichtes des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zugesandt)
    • Teilnahmebescheinigung durch die Kursleitung
    • Für jeden Kursblock ist eine Teilnahme-Gebühr an die DGfP zu entrichten
      Bescheinigung über Entrichtung der DGfP-Gebühr

    Theorieseminare

    • Theorieseminare finden unabhängig von den vier Kursblöcken statt. Sie können von den Teilnehmenden nach thematischen Schwerpunkten ausgewählt werden.

    5.3.2          
    Zwei der vier obligatorischen Theorieseminare müssen bei Pastoralpsychologen bzw. Pastoralpsychologinnen der DGfP belegt werden.        

    Mögliche Themenfelder können unter anderem sein:

    • Theologische und pastoralpsychologische Themen
    • Pastoralpsychologische Supervision und pastorales sowie supervisorisches Selbstverständnis
    • Gesellschaftliche und ethische Dimension der Supervision
    • Genderthemen
    • Die Bedeutung von Institution und Organisation in der Supervision
    • Gruppendynamik und Supervision
    • Psychologische und therapeutische Verfahren und Methoden
    • Persönlichkeitsentwicklung und Persönlichkeitsstörungen
  • B. 6 Abschluss

    6.1
    Nach beendeter Pastoralpsychologischer Weiterbildung in Supervision (KSA)  kann bei der Weiterbildungskommission die Anerkennung als Supervisorin DGfP bzw. Supervisor DGfP beantragt werden. 

    6.2             
    Zulassungen verfallen, wenn nicht nach 7 Jahren die Anerkennung beantragt worden ist.

    6.3.            
    Das Anerkennungsverfahren wird durch ein Kolloquium mit der Weiterbildungs-kommission abgeschlossen. Die Weiterbildungskommission bestätigt die Empfehlung zur Anerkennung als Supervisorin DGfP bzw. Supervisor DGfP.

    6.4             
    Die Weiterbildungskommission regelt Verfahren und Kosten. Zum erforderlichen Material s. Merkblatt.

    6.5             
    Nach erfolgter Empfehlung zur Anerkennung beantragt der Kandidat bzw. die Kandidatin die ordentliche Mitgliedschaft in der DGfP.

    6.6             
    Die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) spricht die Anerkennung als Supervisor bzw. Supervisorin DGfP aus und erteilt ein Zertifikat. 

C - Pastoralpsychologische Weiterbildung in KSA-Kursleitung

  • C. 1 Zielgruppe

     Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in KSA-Kursleitung ist ein Angebot für Supervisorinnen und Supervisoren DGfP und solche, die sich in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision befinden nach erfolgreicher Teilnahme an den Kursblöcken I-III. Andere Bewerberinnen bzw. Bewerber s. unter E. Äquivalente.

  • C. 2 Ziele

    Die Weiterbildung zum KSA-Kursleiter bzw. zur KSA-Kursleiterin qualifiziert zur selbständigen Planung  und Leitung von KSA-Kursen.

    Dazu gehört die Entwicklung folgender Kompetenzen:

    2.1               
    Pastorale Kompetenz
    Pastoraltheologische und pastoralpsychologische Ansätze sowie Fragen pastoraler Identität in der Leitungsarbeit integrieren 

    2.2  
    Pastorale Feldkompetenz
    Kontextuelle, religiöse, theologische und kulturelle Aspekte pastoraler Tätigkeit aufnehmen und umsetzen

    2.3  
    Weiterbildungs-Kompetenz
    Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer anleiten, sich in Seelsorge weiterzubilden

    2.4             
    Organisations-Kompetenz
    Kurse planen, organisieren, durchführen

    2.5             
    Kommunikative Kompetenz
    Durch Vertrauen und Respekt, Wertschätzung, Leitungskompetenz und    Konfliktfähigkeit ein Arbeitsklima schaffen, das Wachstum an pastoraler   Identität und Kompetenz ermöglicht Erfahrungsbezogene Methoden kennen und einsetzen

    2.6             
    Reflexions-Kompetenz
    Kurse bezüglich Methodik und Beziehungsgeschehen so auswerten, dass  die Qualität der Kurse gesichert und weiterentwickelt werden kann

    2.7              
    Ethische Kompetenz
    Auseinandersetzung mit der besonderen ethischen Verantwortung der Kursleitung

    • Interreligiöse Kompetenz

    Mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeiten und Grenzen interreligiöser und interkultureller Zusammenarbeit reflektieren

  • C. 3 Voraussetzungen für die Zulassung

    3.1
    Die Zulassung zu dieser Weiterbildung kann beantragt werden, wenn die Kursblöcke I-III der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision abgeschlossen sind.  

    3.2              
    Dem Antrag sind beizufügen: Zwei begründete Empfehlungen von Lehrsupervisorinnen bzw. Lehrsupervisoren DGfP der Sektion KSA,, die den Bewerber oder die Bewerberin aus der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision (KSA) kennen.

    3.3             
    Vor der Teilnahme am Kursleitungstraining muss die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision abgeschlossen sein.

  • C. 4 Arbeitsformen und Lerninhalte

    4.1
    Übendes Leiten von KSA-Kurselementen.

    4.2             
    Das Lernkonzept ist praxisbezogen und nicht auf eine bestimmte Theorie, Theologie oder ein bestimmtes Verfahren festgelegt.

    4.3              
    Lerninhalte sind:

    • Theorie und Methodik bei längerfristigen Gruppenprozessen
    • Umgang mit Dynamiken im Kursgeschehen
    • Entwicklung von Leitungskompetenz durch Reflexion der eigenen Leitungserfahrung und durch Theoriebildung
    • Kooperation, Loyalität und Konfliktfähigkeit in der Kursleitung
  • C. 5 Umfang und Kursformen

    5.1.
    Praxisfeld ist die Leitung von KSA-Kursen.

    5.1.1            
    Gemeinsame Leitung von zwei KSA-Kursen im Rahmen der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge (KSA) mit einer anerkannten KSA-Kursleiterin bzw. einem anerkannten KSA-Kursleiter. Einer der beiden KSA-Kurse soll in der Regel ein geschlossener Sechswochenkurs sein.

    5.1.2           
    Sechs Begleitsupervisionen im Rahmen der Leitung von zwei KSA-Sechswochenkursen. Bei Kursen mit anderem Zeitumfang entsprechende Regelung.

    5.1.3           
    Über die eigene Leitungserfahrung schreibt der Kursleitungskandidat bzw. die Kurs-leitungskandidatin einen Bericht.
    Von dem KSA-Kursleiter bzw. der KSA-Kursleiterin (5.1.1) erhält sie bzw. er ein schriftliches Feedback.

    5.2              
    Kursleitungstraining

    5.2.1           
    Teilnahme an einem zweiwöchigen Kursleitungstraining.

    5.2.2           
    Über ihre Lernerfahrung beim Kursleitungstraining schreiben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Bericht und erhalten von der Leitung des Kursleitungstrainings ebenfalls einen Bericht.

    5.3              
    Fortbildung

    Zwei mindestens zweitägige Fortbildungen jeweils in den Bereichen Gruppendynamik und Therapieverfahren sollen während der Zeit der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in KSA-Kursleitung erfolgen. Die beiden nachzuweisenden zweitägigen Fortbildungen müssen mindestens 16 Arbeitseinheiten zu je 45 Minuten umfassen.

  • C. 6 Abschluss

    6.1
    Nach abgeschlossener Pastoralpsychologischer Weiterbildung in Kursleitung (KSA) kann bei der Weiterbildungskommission die Anerkennung als KSA-Kursleiterin bzw KSA-Kursleiter beantragt werden.

    6.2             
    Zulassungen verfallen, wenn nicht nach 7 Jahren das Anerkennungsverfahren beantragt worden ist.

    6.3             
    Als Abschluss des Anerkennungsverfahrens findet ein Kolloquium mit der Weiterbildungs-kommission statt.

    6.4             
    Die Weiterbildungskommission entscheidet über die Anerkennung. Sie regelt auch Verfahren und Kosten. Zum erforderlichen Material s. Merkblatt.

    6.5             
    Die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) stellt ein Zertifikat als KSA-Kursleiter bzw. KSA-Kursleiterin aus.

D - Pastoralpsychologische Seelsorge-Fortbildung (KSA) für nichttheologische Mitarbeitende und Ehrenamtliche

  • D.1 Zielgruppe

    Die Pastoralpsychologische Seelsorge-Fortbildung (KSA) für Ehrenamtliche und Mitarbeitende ohne theologische Ausbildung richtet sich an Personen,  

    • die eine ehrenamtliche seelsorgliche Tätigkeit in gemeindlichen Besuchsdienstgruppen, in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hospizen etc. ausüben oder sich darauf vorbereiten. 
    • die haupt- oder nebenamtlich bzw. nebenberuflich in kirchlichen, pädagogischen, sozialen und diakonischen Arbeitsfeldern tätig sind, dort personenbezogen arbeiten und ihre Gesprächsführung verbessern wollen.
    • KSA ist offen für vergleichbare Zielgruppen aus verschiedenen religiösen Traditionen.
  • D.2 Ziele

    2.1
    In Theorie und Praxis ein christliches Menschenbild und ein pastoralpsychologisch orientiertes Verständnis von Seelsorge entwickeln.

    2.2.             
    Die eigene seelsorgliche Aufgabe und Rolle im jeweiligen Tätigkeitsfeld verstehen und entwickeln

    2.3              
    Selbst- und Fremdwahrnehmung einüben, sich mit der eigenen Lebensgeschichte auseinandersetzen und die eigenen Kommunikations- und Beziehungsstrukturen kennenlernen und erweitern

    2.4             
    Wahrnehmung des Gegenübers einüben sowie Basismethoden einer aktiven und empathischen Gesprächsführung erlernen

    2.5              
    Den eigenen Glauben und die eigene geistliche Praxis entwickeln, reflektieren sowie üben, beides ins Gespräch mit anderen einbringen

    2.6             
    Religiöse Rituale wie Gebet und Segen in seelsorglichen Situationen anbieten und praktizieren lernen

    2.7              
    Die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen seelsorglichen Kompetenz und Zuständigkeit kennen, benennen und achten lernen

    2.8             
    Sich im Hilfesystem orientieren sowie Überweisung an andere Zuständige im Hilfesystem einüben

    2.9             
    Die eigene Zusammenarbeit mit den im Arbeitsfeld hauptberuflich Tätigen reflektieren und  angemessen gestalten

    2.10            
    Eine der eigenen religiösen Tradition verpflichtete Haltung verantwortlich leben

  • D.3 Voraussetzungen für die Zulassung

    3.1              
    Während der Dauer des Kurses: eigene Seelsorgepraxis in einer Besuchsdienstgruppe oder Praxis in einem kirchlichen, pädagogischen, sozialen oder diakonischen Arbeitsfeld.

    3.2              
    Zulassung durch die Kursleitung unter Beachtung v.a. folgender Gesichtspunkte:

    • Gegenwärtige und künftige Arbeitsmöglichkeit in seelsorglichem Praxisfeld
    • Institutionelle Einbindung dieser Tätigkeit
    • Motivation und Lerninteresse 
    • Ausreichendes Maß an Selbst- und Fremdwahrnehmung
    • Interaktionsfähigkeit
    • Belastbarkeit
    • Vereinbarkeit mit der Lebenssituation und den beruflichen Bedingungen
  • D.4 Arbeitsformen

    4.1
    Seelsorgliche Tätigkeit in einem umgrenzten Praxisfeld unter Begleitung eines Mentors bzw. einer Mentorin vor Ort

    4.2              
    Selbsterfahrungsbezogene Gruppenarbeit (Selbst- und Fremdwahrnehmung) im inter-aktionellen Gruppengeschehen

    4.3             
    Theorieeinheiten und Referate

    4.4             
    Regelmäßige Reflexion der eigenen seelsorglichen Arbeit und Auswertung des Praxismaterials (Gesprächsprotokolle, Falldarstellungen, u.a.)

    4.5             
    Einzelarbeit (Kursberichte, Kurstagebuch, Literaturstudium, Reflexion u.a.) 

    4.6             
    Regelmäßige Supervision (Einzel- und Gruppensupervision)

  • D.5 Umfang und Kursformen

    5.1
    Die Pastoralpsychologische Seelsorge-Fortbildung (KSA) für Ehrenamtliche und Mitarbeitende ohne theologische Ausbildung umfasst mindestens 100 Arbeitseinheiten (AE) in der Gruppe zu je 45‘, zuzüglich ca. 80 AE im seelsorglichen Praxisfeld, 20 AE Einzelarbeit und Einzelsupervisionen zu je 45´.

    5.2              
    Die Kursformen unterscheiden sich in ihrer Zeitstruktur (Fraktionierung je nach Bedarf der Lerngruppe). Sie sind so angelegt, dass ein kontinuierlicher Lernprozess gewährleistet ist. 

    5.3             
    Rahmenbedingungen

    • Aufnahmeverfahren 
    • Verbindlicher Lernkontrakt
    • Seelsorgliches Praxisfeld 
    • Geschlossene Lerngruppe (in der Regel fünf bis zwölf Personen)
    • Gleich bleibende Leitung i.d.R. durch zwei Personen, mindestens ein KSA-Mitglied
    • Bericht des bzw. der Teilnehmenden und Feedback der Kursleitenden
    • Teilnahmebescheinigung durch die Kursleitung
  • D.6 Abschluss

    Auf Antrag bestätigt der Träger der Fortbildung den erfolgreichen Abschluss der Pastoralpsychologischen Seelsorge-Fortbildung (KSA) für nichttheologische Mitarbeitende und Ehrenamtliche.

E - Anerkennung von Äquivalenten

  • E.1 Äquivalente: KSA-Kurs

    Über die Anerkennung von anderen vergleichbaren pastoralpsychologischen Seelsorgekursen als Äquivalent für einen KSA-Kurs im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge entscheiden die Kursleitenden, die eine begründete Empfehlung für das Zertifikat ausstellen.

  • E.2 Äquivalente: Theologie-Studium

    Über die Anerkennung von Äquivalenten zu einem abgeschlossenen theologischen Studium oder einem Fachhochschulstudium mit theologischer Qualifikation entscheidet die Weiterbildungskommission.

  • E.3 Äquivalente: Supervisions-Weiterbildungen

    Der Antrag auf KSA-Anerkennung von  Weiterbildungen in Supervision oder Kursleitung, die bei anderen Anbietern und/oder im Ausland erworben wurden, ist an die Weiterbildungskommission zu richten. Die Weiterbildungskommission prüft, ob bzw. wie diese Weiterbildung mit KSA kompatibel ist und würdigt durch Konsultation, wie der Antragsteller bzw. die Antragstellerin in seinem bzw. ihrem persönlichen Lernweg im Vergleich zur KSA einzustufen ist. Die Teilnahme an einem KSA-Aufbaukurs ist verbindlich, wenn bisher keine KSA-Kurserfahrungen gemacht wurden.

  • E.4 Äquivalente: Zulassung Kursleitung

    Wird im Zusammenhang der Zulassung zur Weiterbildung in KSA-Kursleitungs ein Supervisionsabschluss eines anerkannten Fachverbandes geltend gemacht, werden im o.g. Verfahren, s. E.3, die Einzelheiten geregelt. Dabei sollen ggf. auch andere berufliche Qualifikationen berücksichtigt werden.

F - Lehrsupervision

  • F.1 Aufgaben

    1.1
    Durchführung von Kursen und Theorieseminaren in der Pastoralpsychologischen Weiter-bildung in Supervision (KSA) sowie in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in KSA-Kursleitung

    1.2              
    Lehr- und Begleitsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pastoralpsycho-logischen Weiterbildung in Supervision (KSA)

    1.3              
    Begleitsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pastoralpsychologischen Weiter-bildung in KSA-Kursleitung

    1.4              
    Begleitsupervision für Kursleitungsteams von KSA-Kursen  

  • F. 2 Voraussetzungen

    Lehrsupervisorin DGfP bzw. Lehrsupervisor DGfP kann werden, wer 

    • als KSA-Kursleiterin bzw. KSA-Kursleiter anerkannt ist;
    • zwei Jahre eigene Praxis als KSA-Kursleiter bzw. KSA-Kursleiterin nachweist;
    • nach der Anerkennung als Kursleiter bzw. Kursleiterin mindestens zwei KSA-Kurse geleitet hat.
  • F. 3 Umfang und Inhalt

    3.1              
    Formaler Nachweis (Auflistung, Belege) von 24 gegebenen Supervisionen (Einzel-, Gruppen- und Teamsupervision) nach der Anerkennung als KSA-Kursleiterin bzw. KSA-Kursleiter. 

    3.2              
    Formaler Nachweis (Auflistung, Belege) von supervisionsrelevanter Fortbildung und von psychologischer bzw. gruppendynamischer Weiterbildung nach der Anerkennung als KSA-Kursleiterin bzw. KSA-Kursleiter. In beiden Feldern sind jeweils fünf Tage nachzuweisen. 

    3.3              
    Darstellung der theoretischen Grundlagen des eigenen Profils pastoralpsychologischer Supervision mit Bezug auf die künftige Durchführung von KSA- und Supervisions-weiterbildungs-Kursen.

  • F. 4 Anerkennungsverfahren

    4.1              
    Bei der Weiterbildungskommission kann die Durchführung des Anerkennungsverfahrens als Lehrsupervisorin DGfP bzw. Lehrsupervisor DGfP beantragt werden.

    4.2              
    Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet die Weiterbildungskommission über Empfehlung der Anerkennung. 

    4.3              
    Die Weiterbildungskommission regelt Verfahren und Kosten.

    4.4.            
    Die DGfP verleiht den Titel Lehrsupervisor DGfP bzw. Lehrsupervisorin DGfP und stellt ein entsprechendes Zertifikat aus.

G - Weiterbildungskommission

  • G. 1 Aufgaben

    Die Weiterbildungskommission nimmt folgende Aufgaben wahr:

    • Zulassung zur Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision (KSA)
    • Zulassung zur Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Kursleitung (KSA) 
    • Anerkennung abgeschlossener Weiterbildungen (KSA)
    • Empfehlung an die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP), auf Grund eines erfolgreichen Kolloquiums ein Zertifikat über den erworbenen Titel auszustellen
    • Durchführung von Konsultationen bzw. Konsultationsgesprächen für Weiterbildungen
    • Beratung der Sektion in Fragen der Fort- und Weiterbildung (KSA)
  • G. 2 Zusammensetzung

    Die Sektion KSA wählt die Weiterbildungskommission aus ihren Reihen. Wählbar sind ordentliche Mitglieder der Sektion KSA, deren Aufnahme mindestens zwei Jahre zurückliegt. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. Für die Kontinuität der Arbeit wird der Wahlrhythmus so festgelegt, dass alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder neu gewählt wird.

  • G. 3 Mitwirkung bei Kolloquien

    Die Mitglieder der Weiterbildungskommission wirken an solchen Kolloquien bzw. Konsultationen mit, bei denen der beantragte Weiterbildungsstand dem eigenen zumindest entspricht.

  • G. 4 Gebühren

    Die Gebühren für Kolloquien, Konsultationen etc. werden auf Vorschlag der Weiterbildungs-kommission durch die Sektion festgelegt.

  • G. 5 Geschäftsführung und Geschäftsordnung

    Die Weiterbildungskommission regelt die Geschäftsführung intern und gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Sektion zur Genehmigung vorzulegen ist.

H - Vertrauensrat

  • H. 1 Aufgaben

    1.1.
    Der Vertrauensrat arbeitet zu Fragen der Fachlichkeit und der ethischen Verantwortung, die im Zusammenhang mit den Weiterbildungen und Supervisionen von Sektionsmitgliedern entstehen.

    1.2.
    Der Vertrauensrat kann Beschwerden von Sektionsmitgliedern und Weiterbildungs-kandidatinnen bzw. Weiterbildungskandidaten annehmen.

    Der Vertrauensrat entscheidet Beschwerdefälle, die ethische Fragen berühren. 

    Der Vertrauensrat entscheidet strittige Visitationsfälle.

    • Dazu kann er in folgender Weise tätig werden:
    • Er entscheidet nach Akten- und Sachlage.
    • Er führt eine Anhörung der Betroffenen durch.
    • Er gibt strittige Entscheidungen in Weiterbildungsfragen mit einer Empfehlung zur

    Neuberatung an die Weiterbildungskommission zurück. 

    • Er beauftragt die Weiterbildungskommission mit der Einleitung einer Visitation.
  • H. 2 Zusammensetzung

    2.1
    Der Vertrauensrat besteht aus fünf Mitgliedern, die für vier Jahre im Amt sind: 

    • Drei ordentliche Mitglieder und ein außerordentliches Mitglied werden von der Sektion gewählt. Unter den ordentlichen Mitgliedern muss sich dabei sowohl ein Supervisor DGfP bzw. eine Supervisorin DGfP der Sektion KSA befinden, als auch ein KSA-Kursleiter bzw. eine KSA-Kursleiterin. 
    • Ein fünftes Mitglied entsendet der Vorstand aus seiner Mitte.

    2.2              
    Mitglieder der Weiterbildungskommission können nicht zeitgleich Mitglied im Vertrauensrat sein.

  • H. 3 Entscheidungen

    3.1              
    Entscheidungen des Vertrauensrates werden der Sektion durch das Protokoll der folgenden Sektionssitzung mitgeteilt.

    3.2              
    Entscheidungen des Vertrauensrates sind innerhalb der Sektion KSA letztinstanzlich.

    3.3             
    Wenn Aufgaben und Ansehen der DGfP wesentlich tangiert sind, kann der Vertrauensrat die Bearbeitung des Vorgangs an die Standeskommission der DGfP übergeben. Das Einverständnis der Beschwerde führenden Person ist dazu einzuholen.

  • H. 4 Geschäftsführung und Geschäftsordnung

    Der Vertrauensrat regelt die Geschäftsführung intern und gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Sektion zur Genehmigung vorzulegen ist.

I - Qualitätssicherung

  • Qualitätssicherung

    KSA-Supervisorinnen bzw. KSA-Supervisoren sowie KSA-Kursleiterinnen bzw. KSA-Kursleiter sind zu eigener Weiterbildung verpflichtet.

    Zum Qualitätserhalt und zur inhaltlichen Weiterentwicklung verfügt die KSA des Weiteren über verschiedene Instrumente und Gremien.

  • I. 1 Begleitsupervision

    1.1
    Begleitsupervision wird für die gesamte supervisorische Arbeit empfohlen.

    1.2              
    Für die Durchführung von KSA-Kursen ist Begleitsupervision unverzichtbar. Für einen sechswöchigen KSA-Kurs werden drei Begleitsupervisionseinheiten empfohlen.

    1.3              
    Begleitsupervision soll bei solchen Personen stattfinden, die fachlich für die supervisorische  Begleitung von KSA-Kursleitern und KSA-Kursleiterinnen geeignet sind. Dazu können auch    Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren aus anderen Sektionen der DGfP und externen Bereichen in Anspruch genommen werden.

  • I. 2 Ausschuss für Planung und Qualitätssicherung

    2.1
    Aufgabe

    Für die Planung und Qualitätssicherung in den Aufbaukursen innerhalb der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Seelsorge, in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision sowie in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in KSA-Kursleitung bildet die Weiterbildungskommission einen Ausschuss für Planung und Qualitätssicherung (APQ).

    Die Aufgaben des APQ werden durch die Sektion geregelt.


    2.2              
    Zusammensetzung

    • eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Vorstandes der KSA-Sektion der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin  der Weiterbildungs- und der Standardkommission
    • eine bzw. ein aus den regionalen KSA-Arbeitskreisen oder Instituten der Landeskirchen/ Diözesen/Freikirchen entsandter Vertreterin bzw. entsandter Vertreter
    • je eine in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision und in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Kursleitung befindliche Person

    2.3              
    Geschäftsführung und Geschäftsordnung

    Die Geschäftsführung wird intern festgelegt. Der Ausschuss für Planung und Qualitätssicherung gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Sektion zur Genehmigung vorzulegen ist.

  • I. 3 Visitationskommission

    3.1
    Aufgabe

    Visitationen dienen dazu, die Qualität der supervisorischen, kursleitenden und lehrsuper-visorischen Arbeit zu sichern und die kollegiale wie kritische Fachdiskussion zu fördern. In der Regel alle sieben Jahre werden die Supervisorinnen und Supervisoren, Kursleiter-innen und Kursleiter, Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren der KSA im Auftrag der Weiterbildungskommission visitiert.


    3.2              
    Zusammensetzung, Organisation und Durchführung

    3.2.1           
    Für die Durchführung der Visitationen beruft die Visitationskommission zu jedem Verfahren zwei ordentliche Mitglieder der Sektion. Rechtzeitig vor der Visitation legt die zu visitierende Person schriftlich das erforderliche Material vor (siehe Merkblatt).  

    3.2.2          
    Die Organisation der Visitationen obliegt der Visitationskommission. Sie besteht aus zwei Mitgliedern der Weiterbildungskommission sowie zwei anderen Sektionsmitgliedern und wird von der Sektion für vier Jahre gewählt. Die Geschäftsführung wird intern festgelegt.

    3.2.3          
    Die Visitierenden führen mit der zu visitierenden Person ein kollegiales Gespräch. Dieses kann bei Kursleiterinnen bzw. Kursleitern sowie Lehrsupervisorinnen bzw. Lehrsupervisoren auch mit einem Besuch in einem Kurs verbunden sein.

    3.2.4          
    Über die Visitation wird ein Protokoll mit einer Empfehlung angefertigt und der Visitationskommission vorgelegt,die ein Votum zum Protokoll abgibt und der Weiterbildungskommission vorlegt.

    3.2.5          
    Anhand des Votums entscheidet die Weiterbildungskommission mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ob eine Empfehlung für das weitere Führen der bisherigen Titel und die weitere Ausübung der damit verbundenen Tätigkeiten ausgesprochen wird. Die Weiterbildungskommission kann dies mit Auflagen verbinden.

    3.2.6          
    Wenn die Weiterbildungskommission mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gegen eine Empfehlung (s.o. 3.2.5) Bedenken äußert, wird der bzw. die Visitierte zu einem Gespräch mit der Weiterbildungskommission eingeladen. Nach diesem Gespräch erfolgt eine Abstimmung in der Weiterbildungskommission.

    Wenn die Bedenken bei diesem Gespräch nicht ausgeräumt werden können, beantragt die Weiterbildungskommission beim Vertrauensrat (siehe unter H.) die Aberkennung des Titels Supervisorin bzw. Supervisor DGfP, oder Kursleiterin bzw. Kursleiter KSA oder Lehrsupervisorin bzw. Lehrsupervisor DGfP. Über diesen Antrag befindet der Vertrauensrat und übergibt die Sache ggf. an die Standeskommission der DGfP.

    3.2.7          
    Kommt eine Visitation ohne ausreichende Begründung und trotz mehrerer Versuche innerhalb eines Jahres nicht zustande oder lehnt die zu visitierende Person eine Visitation ab, gelten die Titel der zu visitierenden Person als ruhend. Darüber befindet die Weiterbildungskommission. Sie kann in besonderen Fällen (siehe oben I.3.2.6) den Vertrauensrat anrufen. Sie teilt die Entscheidung der betreffenden Person mit und leitet diese Entscheidung gleichzeitig an den Vorstand der DGfP zur Veröffentlichung weiter. Die Anerkennung kann wieder aufleben, wenn wiederum eine Visitation erfolgt ist.

    3.2.8          
    Werden die einem Titel entsprechenden Tätigkeiten aus Altersgründen nicht mehr ausgeführt, gilt der jeweilige Titel ebenfalls als ruhend. Das weitere Verfahren erfolgt entsprechend Abs. 3.3.2.

    3.2.9          
    Wird eine Visitation durch den Vertrauensrat angeordnet (s. H.2.1.3), ist eine außerordentliche Visitation durchzuführen. Näheres regelt ein Merkblatt.

  • I. 4 Standardkommission

    4.1
    Aufgabe

    Die Standards der KSA-Sektion dienen dem Qualitätserhalt der Arbeit und werden kontinuierlich weiter entwickelt. Dazu wird eine Standardkommission gebildet.

    Die Standardkommission hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

    • die Standards der Sektion zu formulieren;
    • die Standards in einem festgelegten Procedere zu überprüfen und der Sektion zur Revision vorzulegen;
    • Fragen zu den Standards für die Sektion und deren Gremien zu klären.

    4.2               
    Zusammensetzung

    Die Sektion beruft für jeweils vier Jahre eine Standardkommission, die sich aus fünf Personen zusammensetzt:

    • vier Mitglieder der Weiterbildungskommission, davon mindestens drei Lehrsuperviso-rinnen bzw. Lehrsupervisoren
    • sowie dem KSA-Mitglied in der Intersektionellen Fortbildungskommission (IFK) der DGfP.

    4.3             
    Geschäftsordnung

    Die Standardkommission regelt die Geschäftsführung intern und gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Sektion zur Genehmigung vorzulegen ist.

Merkblätter

Weiterbildungskommission

Geschäftsführung der Weiterbildungskommission:

1. Geschäftsführer Jochen Schlenker

Pfarrer, Lehrsupervisor (DGfP)
Grüninger Straße 25
70599 Stuttgart
Tel. 0711 – 4580431
ksa-wbk@pastoralpsychologie.de
Aufgaben:
Organisation und Vernetzung der WbK
Merkblätter

 

2. Stellv. Geschäftsführerin Anette Carstens

Pfarrerin, Lehrsupervisorin (DGfP)
Schlossberg 9
06484 Quedlinburg
Tel. 0172/7859591
eMail: telefonseelsorge@kirchenkreis-halberstadt.de Aufgaben:
Bescheinigungen und Zertifikate
Tagungsmanagement

3. Stellv. Geschäftsführerin Mag.a Christiane Roser

Theologin, Supervisorin (DGfP)/ Kursleiterin (KSA)
Waldbach 16
A – 4816 Gschwandt
Tel. + 0043 0732 7610 3530
christiane.roser@dioezese-linz.at
Aufgaben:
Ansprechperson für Weiterbildungsfragen
Organisation der Kolloquien

Lehrsupervision

Die aktuelle Liste der KSA-LehrsupervisorInnen (DGfP) können Sie anfordern:

Schreiben Sie eine entsprechende E-Mail an den Geschäftsführer der Weiterbildungskommission

Jochen Schlenker

ksa-wbk@pastoralpsychologie.de

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Kontakt
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