Am Beginn jeder Amtsperiode des Vorstandes wählen die Sektionen je eine/n Vertreter/in, der/die nicht Mitglied des Vorstandes sein darf, in die Standeskommission. Diese wird von der/dem 1. Vorsitzenden einberufen. Sie wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Protokollantin/Protokollanten. Die Standeskommission bleibt im Amt bis zur Neuwahl des Vorstandes.
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