§ 12 Mittel des Vereins
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
a. Mitgliederbeiträge, deren Höhe von der Mitgliederversammlung nach § 7 Abs. 6 c festgelegt wird - Der Mitgliedsbeitrag ist im ersten Quartal zu entrichten -,
b. Geldspenden,
c. sonstige Zuwendungen.