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StartseiteGesellschaftSatzung§ 9: Eth. Richtl.

§ 9 Ethische Richtlinien

1. Die DGfP verpflichtet ihre Mitglieder in ihrer pastoralpsychologischen Arbeit auf die Einhaltung ethischer Grundsätze, vor allem
- zum Beachten der Grenzen der eigenen Kompetenz und Qualifikation,
- zum Verzicht auf Indoktrination,
- zum Beachten der durch den Beruf entstehenden Abhängigkeit von Klientinnen und Klienten in Gruppen oder in der Arbeit mit einzelnen Personen z.B. im finanziellen Bereich,
- zum Respektieren der persönlichen Integrität der Person,
- zur uneingeschränkten Abstinenz im sexuellen Bereich gegenüber Klientinnen und Klienten,
- zur Einhaltung der Schweigepflicht.
2. Im Fall von Beschwerden Betroffener führt die DGfP ein eigenes Verfahren durch.
Beschwerden sind an die/den erste/n Vorsitzende/n zu richten.

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