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Montag, 16. November 2009 09:24

Pressemitteilung der DGfB

 

Gut Beraten?!   Ratsuchende haben ein Anrecht auf Qualität !
Der Dachverband für Beratung in Deutschland (Deutsche Gesellschaft für Beratung e. V.) beschließt verbindliche Mindestanforderungen für Beratungsausbildungen
 Wer andere Menschen beraten will, übernimmt eine besondere Verantwortung und braucht daher eine fundierte Ausbildung. Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Beratung, Dachverband von 30.000 Beraterinnen und Beratern, am vergangenen Wochenende in Frankfurt/M. entsprechende Weiterbildungsstandards beschlossen.
 Professionelle Beratung hilft bei Problemen des menschlichen Zusammenlebens und -arbeitens und dient der menschlichen Entwicklung. Sie erstreckt sich über einen weiten Bereich unterschiedlicher Tätigkeitsfelder von der psychologischen Beratung von Einzelnen oder Familien bis hin zur Beratung von Organisationen. Die Bezeichnungen „Psychologischer Berater“, „Berater“, „Lebensberater“, „Counselor“ oder „Coach“ sind jedoch keine geschützten Berufsbezeichnungen.
 Gerade deshalb muss eine solide Ausbildung nachgewiesen werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Hochschulabschluss. Dann folgt eine dreijährige berufsbegleitende Zusatzausbildung mit mindesten 570 theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden, die auf die speziellen Erfordernisse des Arbeitsbereiches vorbereiten. Solche Weiterbildungen werden von den 31 Mitgliedsverbänden der Deutschen Gesellschaft für Beratung angeboten. Deren Vorsitzende Marion Locher sagte „Wir wollen deutlich machen, dass Ratsuchende ein Anrecht auf Qualität haben, und die macht sich vor allem am Know-How des Beraters fest.“
 Ansprechpartner:
Ulrich Gerth, 2. Vorsitzender DGfB
Tel.: 06131 90746-14
 Diese Pressemitteilung finden Sie im Anhang auch als PDF-Dokument. Wenn Sie Kontakt zu lokalen Printmedien haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese PM dorthin weiterleiten.


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