Referenzgrößen der Sektion GOS sind Gruppe(ndynamik), Organisation(sentwicklung) und System(isches Arbeiten).
Einleitung
Unter „Stunden“ werden in den hier vorliegenden Standards jeweils Unter-richtseinheiten bzw. Arbeitseinheiten und Weiterbildungseinheiten von 45 Mi-nuten Dauer verstanden.
„Kontrollsupervision“ ist Supervision zur Qualitätssicherung für Supervisorinnen und Supervisoren.
„Lehrsupervision“ ist Supervision der supervisorischen Arbeit von Personen in Weiterbildung.
Für das Verfahren und die Durchführung der Punkte 1. bis 4. ist die Weiterbil-dungskommission zuständig, die im Einzelfall auch Ausnahmen beschließen kann.
Für die außerordentliche Mitgliedschaft sind notwendig:
1. eine mit Zertifikat abgeschlossene Weiterbildung in einem der Bereiche „Gruppendynamik“ bzw. „Gruppenorientierte Beratungs- oder Therapiever-fahren“, „Systemische Beratung“ oder „Systemische Seelsorge“, „Supervisi-on“ oder „Organisationsentwicklung“ (mit einem Umfang von 450 Stunden).
Als Äquivalent ist eine Zusatzqualifikation (mit einem Umfang von ca. 300 Stunden) in einem dieser Bereiche nach einer an Einzelseelsorge oder -therapie orientierten Weiterbildung möglich, wobei dann weitere 150 Stun-den in den genannten Bereichen in einzelnen Weiterbildungen absolviert sein müssen;
2. eine theologische Qualifikation (in der Regel abgeschlossenes theologisches Studium – Äquivalente sind möglich;
3. der Nachweis, dass im Rahmen der genannten Weiterbildungen oder zusätz-lich auch interkulturelle und interreligiöse Kompetenz erworben wurde
Die Weiterbildungskommission berät in Fragen der Antragstellung. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für eine Antragstellung formal gegeben sind und lädt dann zu einem Aufnahmegespräch ein. Dieses dient der weiteren Klärung, ob eine Aufnahme in die DGfP-GOS durch die Weiterbildungskommission empfoh-len werden kann und welche Bedingungen zu erfüllen sind, um die ordentliche Mitgliedschaft erlangen zu können.
Die außerordentliche Mitgliedschaft soll zu einer ordentlichen Mitgliedschaft hinführen. Die Beratung und Begleitung dieses Prozesses wird durch die Weiter-bildungskommission wahrgenommen.
Für die ordentliche Mitgliedschaft sind notwendig:
1. Eine zweijährige supervidierte Anwendung im Arbeitsfeld nach Abschluss der unter 1 genannten Weiterbildung;
2. mindestens zusätzlich 350 Std. Weiterbildung (vor oder nach Abschluss von 1). 50% davon müssen sektionsinterne Veranstaltungen sein (s. Beiblatt). Da-bei sollen aus den Bereichen Gruppendynamik, Organisationsentwicklung, Systemisches Arbeiten, Supervision, pastoraltheologische Kompetenz, Einzel-seelsorge/-beratung und eigene Selbsterfahrung die Bereiche berücksichtigt sein, die jeweils in der unter 1 genannten Weiterbildung unterrepräsentiert sind. Einzelheiten werden mit der Weiterbildungskommission vereinbart.
3. Ein Nachweis über eine Vertiefung der interkulturellen und interreligiösen Kompetenz
4. 30 Stunden schriftlich bestätigte Kontrollsupervision bei einer Lehrsuperviso-rin DGfP /einem Lehrsupervisor DGfP; die Bestätigung umfasst eine formale Aussage, dass der Supervisand / die Supervisandin als ordentliches Mitglied empfohlen wird.
5. Ein pastoralpsychologisches Kolloquium mit der Weiterbildungskommission auf der Grundlage einer mit der Weiterbildungskommission vereinbarten Ar-beit (Umfang ca. drei bis fünfzehn Seiten).
Die Aufnahme als ordentliches Mitglied setzt in der Regel eine außerordentliche Mitgliedschaft voraus. Ausnahmen sind möglich.
Mit der Aufnahme als ordentliches Mitglied wird die Graduierung zur Beraterin DGfP / zum Berater DGfP verliehen. Dies setzt voraus, dass im Rahmen der Wei-terbildung innerhalb von 1. und 2. die Standards der DGfB (50 Stunden Selbster-fahrung / Persönlichkeitsbildung, 300 Stunden Theorie / Methodenlehre, 70 Stunden Weiterbildungssupervision und 150 Stunden Praxis, direkter Klienten-kontakt) erfüllt worden sind.
Für die Anerkennung als Supervisorin / Supervisor sind notwendig
1. die ordentliche Mitgliedschaft
2. der Nachweis von mindestens 400 Stunden spezifisch supervisorischer Ausbil-dung (vor oder nach der Absolvierung von 2)
3. 15 Stunden Lehrsupervision bei einer / einem Lehrsupervisor/in der Sektion GOS
4. Ein supervisorisches Kolloquium mit der Weiterbildungskommission auf der Grundlage einer mit der Weiterbildungskommission vereinbarten Arbeit (Umfang ca. drei bis fünfzehn Seiten).
Alle ordentlichen Mitglieder sind zur kontinuierlichen Fortbildung und Reflexion der eigenen pastoralpsychologischen Arbeit verpflichtet.
Dazu nehmen sie an sektionsinternen Veranstaltungen teil und / oder nehmen Supervision in Anspruch.
Auf Anforderung und nach entsprechendem Nachweis stellt der Vorstand alle zwei Jahre Bescheinigungen über die Erfüllung der sektionsinternen Qualitätssi-cherungsstandards aus.
Dazu ist der Nachweis von mindestens 40 Arbeitseinheiten innerhalb der letzten 24 Monate nötig.
Für die Anerkennung als Lehrsupervisorin / Lehrsupervisor sind notwendig
1. Mind. 3 Jahre ordentliche Mitgliedschaft
2. Nachweis einer zusätzlichen, (lehr-)supervisionsrelevanten Fortbildung nach der Anerkennung als Supervisorin DGfP / Supervisor DGfP von mindestens 100 Arbeitseinheiten
3. Nachweis von Supervisionsprozessen in unterschiedlichen Settings: Einzelsu-pervision, Gruppensupervision, Teamsupervision außerhalb der Weiterbil-dungszusammenhänge (so genannte „Feldsupervisionen“)
4. 30 Stunden schriftliche bestätigte Kontrollsupervision bei einer Lehrsupervi-sorin DGfP / einem Lehrsupervisor DGfP; die Bestätigung umfasst eine forma-le Aussage, dass der Supervisand / die Supervisandin zur Graduierung als Lehrsupervisor / Lehrsupervisorin empfohlen wird
5. Anfertigung eines schriftlichen Exposés über das eigene theoretische Profil in Bezug auf Lehrsupervision
6. Kolloquium im Kreis der Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren der GOS auf der Basis der vorgenannten Arbeit. Zu dem Kolloquium werden Lehrsu-pervisorinnen und Lehrsupervisoren aus allen weiteren Sektionen der DGfP zur Teilnahme eingeladen.
7. Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren sind zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung ihrer Arbeit verpflichtet. Dazu gehört die regelmäßige Teilnahme an Treffen der Lehrsupervisorinnen und Lehrsupervisoren der DGfP-GOS, eigene Fort- und Weiterbildung im Blick auf die eigene (lehr-)supervisorische Praxis sowie eigene Kontrollsupervision.
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Spiritualität bei Krankheit, Sterben, Tod
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