Eine theologische Qualifikation (in der Regel ein abgeschlossenes theologisches/religionspägadogisches Hochschulstudium, Äquivalente sind möglich),
Tätigkeit in einem seelsorglichen / psychosozialen Arbeitsfeld,
der Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
• Personzentrierte Seelsorge, Grundstufe (DGfP/PPS)
• Personzentrierte Beratung, Grundstufe (GwG)
• Grundausbildung in Klientenzentrierter Gesprächspsychotherapie (GwG),
die Verpflichtung zur eigenen Supervision,
die Anerkennung der ethischen Grundsätze der DGfP
und ein Gespräch mit der Aufnahmekommission.
die unter A genannten Voraussetzungen und
ständige Supervision der pastoralpsychologischen Tätigkeit seit Aufnahme als a. o. M. und
Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
• Personzentrierte Seelsorge, Aufbaustufe (DGfP/PPS)
• Personzentrierte Beratung, Aufbaustufe (GwG)
• Ausbilder-Ausbildung in einer der o.g. Grundstufen
• Supervision (DGfP/PPS bzw. GwG)
• Äquivalente,
seelsorglich/pastoralpsychologisches Tätigkeitsfeld seit mind. 3 Jahren,
ein Kolloquium oder schriftliche Arbeit / Präsentation, die mit der Sektion diskutiert wird.
Für die Inanspruchnahme der Aufnahmekommission wird eine Betrag in Höhe von z. Zt. 100.- € festgelegt. Dieser Betrag wird bei Antragstellung auf das Konto der DGfP überwiesen.
Spiritualität bei Krankheit, Sterben, Tod
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