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Mitgliedschaft


A. Für die außerordentliche Mitgliedschaft sind notwendig

Eine theologische Qualifikation (in der Regel ein abgeschlossenes theologisches/religionspägadogisches Hochschulstudium,  Äquivalente sind möglich),
Tätigkeit in einem seelsorglichen / psychosozialen Arbeitsfeld,
der Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
•    Personzentrierte Seelsorge, Grundstufe (DGfP/PPS)
•    Personzentrierte Beratung, Grundstufe (GwG)
•    Grundausbildung in Klientenzentrierter Gesprächspsychotherapie (GwG),
die Verpflichtung zur eigenen Supervision,
die Anerkennung der ethischen Grundsätze der DGfP
und ein Gespräch mit der Aufnahmekommission.

B. Für die ordentliche Mitgliedschaft sind Voraussetzung:

die unter A genannten Voraussetzungen und
ständige Supervision der pastoralpsychologischen Tätigkeit seit Aufnahme als  a. o. M. und
Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
•    Personzentrierte Seelsorge, Aufbaustufe (DGfP/PPS)
•    Personzentrierte Beratung, Aufbaustufe (GwG)
•    Ausbilder-Ausbildung in einer der o.g. Grundstufen
•    Supervision (DGfP/PPS bzw. GwG)
•    Äquivalente,
seelsorglich/pastoralpsychologisches Tätigkeitsfeld seit mind. 3 Jahren,
ein Kolloquium oder schriftliche Arbeit / Präsentation, die mit der Sektion diskutiert wird.

D. Aufnahmegebühr

Für die Inanspruchnahme der Aufnahmekommission wird eine Betrag in Höhe von z. Zt. 100.- € festgelegt. Dieser Betrag wird bei Antragstellung auf das Konto der DGfP überwiesen.

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